Stadtverordnetenversammlung Strausberg

AfD MOL • 18. Januar 2021

Nachdem derzeit wegen Corona so ziemlich alle Ausschusssitzungen abgesagt wurden, nur der Gesundheitsausschuss des Kreistags tagte in der Zwischenzeit mehrmals als Zoom-Meeting, fand die Stadtverordnetenversammlung am 14. Januar wieder als Präsenzsitzung statt.
Die Tagesordnung war auf das Notwendigste beschränkt und so standen nur 2 Vorlagen zur Abstimmung.
Ein Tagesordnungspunkt war die Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2021. Hier gab es durchaus nachvollziehbare Kritik, auch ich hätte mir einige Punkte anders gewünscht, aber letztendlich kann man nur das Geld ausgeben, was einem auch zur Verfügung steht. Mit der Grundschule am Wäldchen (Gesamtkosten ca. 20 Millionen Euro) und dem Um- und Erweiterungsbau der Grundschule am Annatal (ca. 25 Millionen) waren und sind weiterhin große Projekte zu stemmen, dazu kommen noch Straßensanierungen in einem erheblichen Kostenumfang.
Der vorliegende Haushalt ist ein guter Kompromiss zwischen den vor uns liegenden Aufgaben und den finanziellen Möglichkeiten. Diese werden im Jahr 2022 eher schlechter als besser, denn dann werden die Belastungen der Corona-Maßnahmen auch bei uns spürbar werden. Derzeit werden Ausfälle ja zu großen Teilen von Bund- und Land ersetzt, aber damit wird nach der Bundestagswahl Schluss sein. Mithin wird uns der Haushalt 2022 vor weitaus größere Probleme stellen, da werden einige Posten zur Disposition stehen.
Letztendlich ist der Haushalt auch nicht in Stein gemeißelt und kann bei Bedarf angepasst werden, auch wenn ein Nachtragshaushalt natürlich zusätzliche Arbeit in der Kämmerei bedeutet. Nach Abwägung aller Punkte haben wir uns somit entschlossen dem Haushalt unsere Zustimmung zu geben.
MOZ: „Der als neuer Fraktionsvorsitzender der AfD vorgestellte Stefan Weiß lobte in seiner Stellungnahme besonders den aussagekräftigen Vorbericht des Haushalts.“
Weiterhin stand ein Beschluss zur Debatte, der die zeitweise Übertragung einzelner Aufgaben von der SVV auf den Hauptausschuss zum Inhalt hatte. So sollte die politische Handlungsfähigkeit auch dann gesichert sein, wenn Sitzungen der gesamten SVV - aufgrund einer u.U. noch weiter verschärften Eindämmungsverordnung - nicht mehr möglich sind. Dieser Beschluss wäre eine Art „Vorratsbeschluss“ gewesen, der nur in diesem Fall zur Anwendung gekommen wäre.
Für uns als Fraktion war eine definitive zeitliche Befristung des Beschlusses die unverhandelbare Bedingung für unsere Zustimmung. Dementsprechend stellte ich in meiner Rede einen Änderungsantrag, mit dem die Gültigkeit dieses Beschlusses auf den 30.06.2021 begrenzt werden sollte.
Dieser Änderungsantrag fand die Unterstützung einer Mehrheit der anwesenden Stadtverordneten und wurde dementsprechend angenommen.
In namentlicher Abstimmung fand auch der eigentliche Beschluss eine Mehrheit, jedoch nicht die für so einen weitgehenden Beschluss notwendige Mehrheit von mehr als der Hälfte aller Stadtverordneten (nicht nur der Anwesenden). Hoffen wir doch mal, dass uns die Beschlüsse nächsten Dienstag nicht in eine Situation bringen, in der wir diesen Beschluss brauchen würden.

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