AfD-Kreisvorsitzende: Geheime Wahl wiederherstellen – Briefwahl nur als Ausnahme

1. Oktober 2024

AfD-Kreisvorsitzende: Geheime Wahl wiederherstellen – Briefwahl nur als Ausnahme

Im Jahr 1957 ist die Briefwahl als Ausnahme in unser Wahlrecht aufgenommen worden. Für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder schlichter Abwesenheit am Wahltag nicht in der Lage sind, den Gang zur Wahlurne anzutreten. Doch ist aus dieser Ausnahme inzwischen – je nach Partei – eine Regel geworden. Doppelt so viele Menschen stimmten am 22.09.24 z.B. per Brief für die Grünen als vor Ort im Wahllokal.

Im Jahr 1999 gaben gerade einmal knapp 10 % der Brandenburger Ihre Stimme per Briefwahl ab - bei der jüngsten Landtagswahl war es bereits fast ein Drittel.



Die Kreisvorsitzendenkonferenz der AfD-Brandenburg hat am 28. September 2024 die folgende Resolution verabschiedet, um diese stetig voranschreitende Entwicklung aufzuhalten:

„Wir fordern die nächste Landesregierung auf, das Wahlgeheimnis unverzüglich wiederherzustellen und die Stimmabgabe an der Wahlurne wieder zum Normalfall zu machen, von dem nur aus guten und nachweislichen Gründen abgewichen werden kann. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Briefwahl möglichen Wahlbetrug unzweifelhaft leichter macht als die Stimmabgabe im Wahllokal. Außerdem ist bei der Briefwahl das Wahlgeheimnis in den allermeisten Fällen nicht gewahrt. Ob im Pflegeheim oder in der häuslichen Umgebung: Die wirklich geheime und unbeaufsichtigte Abgabe der Stimme ist bei der Briefwahl oft unmöglich. Nur in der Wahlurne sind die Wähler wirklich allein und können ohne äußere Beeinflussung ungestört abstimmen. Darüber hinaus stimmen an der Urne alle Wähler am selben Tag ab. Sie haben alle den gleichen Wissensstand und konnten sich über Kandidaten, Programme und Parteien umfassend bis zum letzten Tag vor der Wahl, z.B. in Wahlrunden und Podiumsdiskussionen informieren. Deshalb fordern wir, die schleichende Aufweichung des Wahlgesetzes unverzüglich rückgängig zu machen und die Erteilung von Briefwahlunterlagen wieder vom Nachweis eines gültigen Verhinderungsgrundes abhängig zu machen. Der ‚Massenabstimmung durch geführte Hand‘ in Heimen und anderen Einrichtungen ist ein Riegel vorzuschieben.“


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