Landesfachausschuss für Bildung

AfD • 11. April 2018

Liebe Mitglieder, Förderer und Interessenten des AfD Kreisverbandes MOL

Der Landesfachausschuss für Bildung tagte diesmal am 16.03.2018 in Potsdam.

Ein Hauptthema war die Lehrerausbildung in Brandenburg.

Hans Cornelius, Student an der UNI in Potsdam, vermittelte uns sehr anschaulich, wie die Lehrerausbildung dort gegliedert ist.

Das Bachelorstudium umfasst 6 und das anschließende Masterstudium 4 Semester.

Hier müssen die Studenten, laut europäischer Richtlinien, sogenannte Module absolvieren, die mit Leistungspunkten bewertet werden. Leider vergeben die UNIS eine unterschiedliche Anzahl an Punkten, sodass ein Wechsel von einer zur anderen UNI schon in Deutschland sich als sehr kompliziert gestaltet.

Dem wollen wir entgegenwirken und zum bewährten Diplom und Examen zurückkehren.

Es gibt kein Förderpädagogikstudium mehr.

Diese Fachrichtung wird nur noch in Berlin angeboten.

Die Inklusionspädagogik enthält nur 3 Schwerpunkte, 7 werden aber benötigt.

Vermittelt werden lediglich:

- Sprache

- Lernen / emotionale soziale Entwicklung

- Allgemeine Inklusionspädagogik

Um künftig den Lehrerbedarf in allen Schulbereichen abzudecken, muss der tatsächliche Bedarf ermittelt und gezielt diese Fächerkombinationen angeboten werden. Deshalb müssen die Ministerien dazu verpflichtet werden langfristig zu recherchieren, welche Fächerkombinationen in den nächsten Jahren an den Schulen benötigt werden und entsprechende Angebote an den UNIS bereitstellen.

Eifrig diskutiert wurde die Notwendigkeit eines Lehrerstudiums an einer UNI.

Einheitlich sind wir zur Meinung gekommen, dass ein fachspezifisches Studium für Lehrer in SEK 1 und 2 an einer Fachhochschule erfolgen sollte, das nach 8 Semestern beendet ist.

Für die Lehrer an Grundschulen befürworten wir ein vierjähriges Fachschulstudium, das gezielt die Lehrer mit allen methodischen und praktischen Kenntnissen ausstattet, die in diesem Bereich erforderlich sind. Praktische Fächer, wie Schulgarten und Werken sollten neben Kunst, Musik und Sport wieder Bestandteil des Studiums sein.

Mit Beginn der Grundschule haben wir uns zu folgenden Veränderungen verständigt:

. Bei der Einschulung muss das Kind das 6. Lebensjahr beendet haben.

. Die Grundschuldauer sollte 5 Jahre betragen.

. Kopfnoten wie Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung sind verbal zu beurteilen.

. In der 1. Klasse erfolgt eine verbale Beurteilung.

. In der 2. Klasse Benotung am Ende des Jahres.

. Englischunterricht sollte ab 3. Klasse erteilt werden.

. Bis zur 5. Klasse erfolgt dann eine Benotung der einzelnen Fächer.

. Kurze verbale Einschätzung des Lern- und Sozialverhaltens

zum Halb- und Jahresende.

Die Klassengröße sollte höchstens 20 Kinder betragen. Maximal 3 Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sind einer Klasse zuzuordnen und entsprechend der Anzahl wird die Klassenstärke nach unten korrigiert.

Kinder ohne Deutschkenntnisse sollten separat unterrichtet und erst dann in die Klassen eingegliedert werden, wenn gesichert ist, dass sie dem Unterricht folgen können.

In ländlichen Schulen steht eine ortsnahe Beschulung im Vordergrund, unabhängig von der Klassenstärke.

Am 20.04.2018 trifft sich der LFA 6 zu seiner nächsten Sitzung.

Hier werden wir uns besonders zu den Aufgaben der Kindergärten verständigen und wie das Schulsystem nach der 5. Klasse verbessert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Maria-Theresia Patzer


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